Konzept Bürgerwindpark Südliche Ortenau

Die von Kommunen und Genossenschaft formulierten Ziele wurden 2012 mit verschiedenen Projektentwicklungsunternehmen diskutiert und verhandelt. Am umfassendsten konnten die gesteckten Ziele mit folgendem Konzept erreicht werden, das die Green City AG entwickelt hat:

Stellung von Kommunen und Genossenschaft im Überblick

Planungsphase Betriebsphase Nach Bedienung der Kapitalgeber
Mitbestimmung bei der Planung, z.B. Anlagenzahl und Standorte Optional kann ein Mehrheitseigentum (51%) an Betreibergesellschaft erworben werden (kein Verkauf des Windparks an fremde Investoren), Bestimmung eines Geschäftsführers vor Ort, Zugriff auf günstigen Windstrom Operative Überschüsse aus Stromerlösen fließen zu 51% an Kommunen und Genossenschaft

 

Eigentümerstruktur

Betreibergesellschaft des Windparks ist die „Bürgerwindpark Südliche Ortenau GmbH“. Deren Gesellschafter sind die Green City AG über die Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG mit einem Anteil von 74,5 % und seit Ende 2015 die Ettenheimer Bürgerenergie mit 25,5 % .

Den Standortgemeinden Ettenheim, Schuttertal und Seelbach wird die Option eingeräumt, nach Errichtung der Anlagen ebenfalls einen Anteil von  25,5 % an der Betreibergesellschaft zu übernehmen. Ob die Gemeinden die Eigentumsanteile tatsächlich übernehmen, wird sich voraussichtlich 2017 entscheiden - wenn ja, wäre der Windpark mehrheitlich in der Hand kommunaler Akteure. Die restlichen 49 % verbliebe bei der Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG von Green City. Durch die Mehrheit könnten die lokalen Akteure langfristig ein hohes Maß an Mitbestimmung und Kontrolle ausüben.

Möglich wird dieses Konzept durch die Entkoppelung der Eigentumsverhältnisse von der Finanzierung des Projektes. Das erforderliche Eigenkapital zur Projektfinanzierung in Höhe von rund 10 Millionen Euro wurde und wird durch regional und überregional ansässige Anleger in Form von Genussrechten bzw. einer Festzinsanleihe eingebracht. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe finden Sie hier.
 

Stromvermarktung vor Ort

Strom aus Windenergieanlagen wird früher oder später auch im südlichen Binnenland günstiger sein als Strom aus fossilen Kraftwerken - an guten Windstandorten ist er es jetzt schon. Ein wichtiges Ziel des Projektes ist deshalb, den Zugriff auf den produzierten Windstrom strategisch zu sichern, um diesen künftig direkt an die Bürger der Gemeinden weiterleiten zu können. Dies kann bei künftig steigenden Energiepreisen dazu beitragen, die Strompreise vor Ort zu stabilisieren. Die wirtschaftlichen Chancen einer künftigen Direktvermarktung des Stroms werden deshalb über Vorzugskonditionen beim Strombezug vorrangig den Bürgern der Kommunen, einschließlich jenen der Gemeinde Ringsheim eingeräumt. Die Umsetzung eines solchen Konzeptes wurde in die Hände der Ettenheimer Bürgerenergie gelegt. Die vor Ort verankerte Genossenschaft wird darüber hinaus verschiedene Aufgaben bei der Betriebsführung und Verwaltung des Projektes übernehmen.
 

„Goldenes Ende“ für Kommunen und örtliche Bürger-Energiegenossenschaft

Nach Rückzahlung von Zinsen und Tilgung der Bankdarlehen sowie der Genussrechte im Laufe von ca. 20 Jahren gehört der Windpark auch wirtschaftlich alleine den Gesellschaftern, d.h. mehrheitlich den Gemeinden und der Ettenheimer Bürgerenergie eG. Die Ettenheimer Bürgerenergie eG gehört den beteiligten Bürgern aus den angrenzenten Gemeinden. Diese partizipieren dann direkt an den Überschüssen des Windparks von jährlich voraussichtlich rund zwei Millionen Euro.

Perspektivisch ergibt sich für die Kommunen auch die Möglichkeit, ihre Anteile am Windpark in kommunale Stadtwerke einzubringen  („Rekommunalisierung der Energieversorgung“).
 

Lokale Strukturen stärken, Energiegenossenschaft weiterentwickeln

Jeder Bürger der Gemeinden Ettenheim, Schuttertal, Seelbach kann ab 500 Euro Mitglied der Ettenheimer Bürgerenergie eG werden. In der Genossenschaft werden Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung demokratisch gefällt, wobei jedes Mitglied unabhängig von der Höhe der Einlage eine Stimme hat.

Gewinne der Genossenschaft sollen bis zu einer Zieldividende von 5% an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Darüberhinausgehende Gewinne dürfen im Sinne der Satzung für Energiesparprojekte und Bildungsprojekte ausgeben werden.

Mit der Genossenschaft existieren dauerhaft Ansprechpartner vor Ort für Themen rund um den Windpark, die sowohl während der Planungs- als auch der Betriebsphase regelmäßig über das Projekt informieren. Diese lokale Struktur ermöglicht schnelles und flexibles Handeln im Interesse der Anwohner und gewährleistet zudem, dass 100 Prozent der anfallenden Gewerbesteuer vor Ort bleibt.