Bürgerwindpark jetzt mit eigenem Büro

Montag, 29. Februar 2016

Geschäftsstelle in Ettenheim wird auch von der Ettenheimer Bürgerenergie genutzt.

Büro Bürgerwindpark Südliche Ortenau

Ende vergangener Woche wurde in der Rohanstraße 13 in Ettenheim die Geschäftsstelle des Bürgerwindparks eröffnet. In das Büro wird gleichzeitig auch die Ettenheimer Bürgerenergie einziehen. Die Windparkgesellschaft und die Energiegenossenschaft teilen sich gut 20 Quadratmeter Bürofläche, die sowohl Besprechungsmöglichkeiten als auch Arbeitsplätze bietet.

„Das nun eröffnete Büro bietet uns eine sehr gute Möglichkeit, vor Ort präsent zu sein und mit den Bürgerinnen und Bürgern der Region  weiterhin im Gespräch zu bleiben“, sagt Stefanie Janssen vom Regionalbüro Freiburg von Green City Energy. Das Unternehmen baut derzeit den Bürgerwindpark Südliche Ortenau und ist mit der Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG aktuell Mehrheitseigner der Betreibergesellschaft. 25,5 % gehören seit Ende 2015 der Ettenheimer Bürgerenergie, einen ebenso großen Anteil können die drei Standortgemeinden erwerben. Ob sie das Angebot annehmen, wird voraussichtlich im kommenden Jahr entschieden.

Auch die Ettenheimer Bürgerenergie ist froh, mit dem Büro mitten in Ettenheim nun endlich eine zentrale Anlaufstelle zu haben, in der man sich treffen und Informationen für interessierte Bürger bereithalten kann. „Damit treiben wir letztlich auch die Professionalisierung der Genossenschaft voran, um sie dauerhaft in Ettenheim zu etablieren“, sagten die Vorstände der Ettenheimer Bürgerenergie, Jörg Bold und Bob Hopman bei der gestrigen Eröffnung der Räumlichkeiten. Die Genossenschaft wurde im Jahr 2011 gegründet und ist derzeit in den Händen von rund 160 Menschen aus Ettenheim und den Nachbargemeinden.

Nicht zuletzt hat es auch handfeste finanzielle Vorteile, wenn die Betreibergesellschaft des Windparks ihre Geschäftsstelle vor Ort hat und dort alle wichtigen Entscheidungen der Geschäftsführung getroffen werden. Der Kommune mit dem Geschäftssitz steht nämlich 30 Prozent der Gewerbesteuer zu, die der Windpark zahlt, sobald Gewinne anfallen. Die restlichen 70 Prozent werden entsprechend der Anzahl der Anlagen, die auf dem jeweiligen Gemeindegebiet stehen, aufgeteilt. Damit Ettenheim nicht  alleine von der Geschäftssitz-Regelung profitiert, haben Seelbach, Schuttertal und Ettenheim untereinander vereinbart, dass die gesamte vereinnahmte Gewerbesteuer entsprechend der Anlagenanzahl aufgeteilt wird – ein Siebtel der Gewerbesteuer steht demnach Seelbach zu, zwei Siebtel Schuttertal und vier Siebtel Ettenheim. „Wir begrüßen die Eröffnung der Geschäftstelle in Ettenheim sehr. So wird  sichergestellt, dass  möglichst viel der Wertschöpfung durch den Betrieb des Windparks den drei Standortgemeinden zugutekommt“, betont Carsten Gabbert, Bürgermeister von Schuttertal.